Jahreshauptversammlung - Absage möglich
Liebe Mitglieder
derzeit berät der Hauptvorstand noch, ob die Jahreshauptversammlung am vorgesehenen Termin im vorgesehenen Rahmen stattfinden kann. Der Satzung folgend müssen wir das Geschäftsjahr mit einer Vollversammlung der Mitglieder spätestens 14 Wochen nach Jahresende abschließen. Andererseits erfordern besondere Situationen besondere Maßnahmen, die auch eine Verlegung einer solchen Versammlung bedeuten können.
Wir werden Sie informieren, sobald die Entscheidung im Hauptvorstand gefallen ist.
Rüdiger Dingeldey, 1. Vorsitzender