Hygienekonzept und Leitlinien für die Wiederaufnahme des Vereinsbetriebs im Mai 2020
Durch die kürzlich beschlossene Verordnung ist es möglich, wieder Vereinssport unter freiem Himmel und auch in der Sporthalle anzubieten. Oberstes Gebot bleibt, die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten und die Risiken der Ansteckung mit dem Corona-Virus in allen Bereichen zu minimieren. Sport ist insofern weiterhin nur unter einschränkenden Regeln möglich. Wettkampfsport ist untersagt.
Zur Organisation des Wiedereinstiegs in das Angebot der TSG Wixhausen legen wir folgendes Konzept zur Einhaltung der von DOSB, Verbänden, Stadt Darmstadt und anderen erarbeiteten Leitlinien vor. Die Umsetzung des Trainingsangebots in den einzelnen Sportarten und den verschiedenen Sportgruppen liegt bei den Abteilungen mit ihren Übungsleiterinnen und -leitern, die sich auf die Empfehlungen der jeweiligen Fachverbände berufen. Durch die Teilnahme am Vereinsangebot akzeptieren die Teilnehmer diese Regeln.
Risiken in allen Bereichen minimieren:
Sportler* und Betreuer* dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen nicht am Training teilnehmen, müssen zu Hause bzw. in Isolation bleiben und ihren Hausarzt anrufen und dessen Anweisungen befolgen; das gilt auch für Begleitpersonen. Die Trainingsgruppen oder andere Kontakte sind umgehend zu informieren. Das Benutzen von Gemeinschafts-einrichtungen und Trainingsräumen ist diesen Personen nicht gestattet. Die Übungsleiter* werden vor Beginn eines Trainings jeden Teilnehmer* nach dem individuellen Gesundheitszustand befragen und die hier aufgestellten Verhaltensregeln erläutern.
Distanzregeln einhalten
Vor, während und nach dem Training sind die Abstandsregeln einzuhalten. Gewohnte Rituale wie Begrüßungen, „Abklatschen“ oder Verabschiedungen müssen ohne Berührungen und unter Wahrung des Mindestabstandes erfolgen. Beim Sport ist darauf zu achten, dass dieser kontaktlos stattfindet. Das wird bei einzelnen Betätigungen zu einem veränderten Training führen müssen.
Sowohl in der Halle als auch im Freien ist ein Mindestabstand von 2 Metern zum Trainingspartner* einzuhalten.
Trainingsgruppen in der Größe anpassen
Um die Distanzregeln einhalten zu können, kann es aus organisatorischen oder räumlichen Gründen notwendig sein, Trainingsgruppen zu verkleinern, aufzuteilen oder für eine zeitliche Entzerrung zu sorgen. Da die Übungsleiter* für die Einhaltung der Regeln verantwortlich sind, entscheiden sie über die maximale Gruppengröße in Abhängigkeit von Sportangebot und Alter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Abstimmung mit den Abteilungsleitungen.
Größe der Trainingsräume und (theoretische) max Anzahl Teilnehmer* bei 20 qm/TN im Gebäude:
Mehrzweckraum 136 qm 7 TN
Gymnastikraum im Anbau 75 qm 4 TN
Große Halle (kl.Teil) 312 qm 16 TN
Große Halle (gr. Teil) 468 qm 24 TN
Für den (Einzel- oder Kleingruppen)-Musikunterricht gelten vergleichbare Regeln, die die Abteilungsleitung des Blasorchesters den Mitgliedern bekannt gegeben hat.
Für das Training unter freiem Himmel gilt eine Empfehlung von 15 Sportlern* pro halbem Spielfeld, max 30 Sportlern* pro Spielfeld. Auch hier gelten Abstandsgebot und Kontaktverbot.
Körperkontakte auf das Minimum reduzieren, Zeit beim Wechsel der Gruppen
Sport ist nur möglich, wenn er kontaktlos betrieben wird. Zwischen den verschiedenen Angeboten des Vereins soll zwischen den Übungsgruppen beim Wechsel kein Kontakt bestehen, dementsprechend darf die Folgegruppe die Halle erst betreten, wenn die Vorgängergruppe sie verlassen hat und ausreichend Zeit für die Reinigung der Geräte bestand. Wir bitten unsere Mitglieder um Verständnis, wenn die Trainingszeiten vom Übungsleiter* ggf. angepasst werden.
Persönliche Hygieneregeln einhalten
Alle Mitglieder sind aufgefordert, ihre Hände häufig und mindestens dreißig Sekunden lang mit Seife und heißem Wasser zu waschen. Berührungen des Gesicht mit den Händen sind zu vermeiden.
Alle während des Trainings eingesetzten Geräte, die vom Verein bereitgestellt werden, sind nach dem Training desinfizierend mit geeigneten Mitteln zu reinigen. Hierfür werden Seifenlauge, Reinigungs-/Desinfektionsmittel oder auch Reinigungstücher zur Verfügung gestellt.
Hygienekonzept
Hygieneartikel stellt der Verein bereit als
- Seife und Einmalhandtücher in den Toiletten,
- Desinfektionsmittel für Gegenstände, Sportgeräte (auch Matten)
Hände sind regelmäßig zu desinfizieren (z.B. durch Hände waschen), beim Kommen auf die Sportanlage, beim Gehen und natürlich vor und nach dem Toilettengang; Toiletten werden täglich vom Reinigungsdienstleister desinfiziert.
Umkleiden und Duschen zu Hause
Räume wie Duschen und Umkleiden dürfen nicht genutzt werden. Das bedeutet, dass die Teilnehmenden bereits umgekleidet zu den Übungsstunden kommen. Lediglich der Wechsel von Straßenschuhen zu Hallenschuhen ist im Eingangsbereich vor den Umkleiden erlaubt. Der individuelle Zugang zu Toiletten (also einzeln!) bleibt möglich. Hier ist unbedingt auf die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten.
Dokumentation des durchgeführten Vereinsangebots und der Anwesenheit von Teilnehmern*
Für jedes Sportangebot ist grundsätzlich vom Übungsleiter* eine Teilnehmerliste zu führen, aus der hervorgeht, wer an welchem Termin anwesend war. Um Infektionsketten im Bedarfsfall nachvollziehen zu können, ist hier aktuell besondere Sorgfalt gefordert, da diese Listen im Verdachtsfall (oder einer tatsächlichen Infektion) vorgelegt werden müssen.
Keine Besucher, kein zusätzlicher Aufenthalt auf dem Gelände, keine Warteschlangen
Der Aufenthalt vor und nach dem Training aus rein gesellschaftlichem Grund, z.B. mit Small talk, Essen und Trinken sind nicht erlaubt. Ebenso sind keine Besucher* erlaubt. Begleitpersonen von Kindern oder aus wichtigem Grund stellen Ausnahmen dar. Der Verein sorgt dafür, dass es beim Kommen und Gehen von Teilnehmern* nicht zu Warteschlangen kommt.
Ansprechpartner für die Stadt als Pandemiebeauftragter: Rüdiger Dingeldey
Diese Übergangs-Regeln gelten ab dem 11. Mai 2020 bis auf Widerruf.
Bei Verstößen gegen diese Regelung behält sich der Vorstand vor, ein Teilnahmeverbot auszusprechen.
Der Vorstand behält sich ferner vor, die vorstehenden Übergangs-Regelung jederzeit, soweit erforderlich, einer veränderten Sach- oder Rechtslage anzupassen.
*Aus Gründen der Lesbarkeit wurde zum Teil die männliche Form verwendet.Sie bezieht sich jedoch auf Personen beiderlei Geschlechts; TSG 1882 Wixhausen, geschf. Vorstand, 10.05.2020