Jahreshauptversammlung - Absage möglich
Liebe Mitglieder
derzeit berät der Hauptvorstand noch, ob die Jahreshauptversammlung am vorgesehenen Termin im vorgesehenen Rahmen stattfinden kann. Der Satzung folgend müssen wir das Geschäftsjahr mit einer Vollversammlung der Mitglieder spätestens 14 Wochen nach Jahresende abschließen. Andererseits erfordern besondere Situationen besondere Maßnahmen, die auch eine Verlegung einer solchen Versammlung bedeuten können.
Wir werden Sie informieren, sobald die Entscheidung im Hauptvorstand gefallen ist.
Rüdiger Dingeldey, 1. Vorsitzender
TSG Wixhausen stellt Sportbetrieb ein
Liebe Übungsleiter der TSG Wixhausen, liebe Verantwortliche und Mitglieder, die am Angebot der TSG Wixhausen teilnehmen,
nach den letzten Erlassen von Bundes- und Landesregierung wiederholen wir unsere Aussage von vor einigen Tagen: der Sportbetrieb des Vereins und etwaige Versammlungen finden nicht statt.
Wir halten uns an den Erlass, der besagt:
Untersagt sind ...Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeitenrichtungen und .....geschlossen werden ...der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
Wir wollen mit diesen Maßnahmen die generellen Bemühungen unterstützen, die schnelle Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Rüdiger Dingeldey
1. Vorsitzender TSG 1882 Wixhausen e.V.
Jahreshauptversammlung TSG Wixhausen Tagesordnung
Einladung zur Generalversammlung der TSG 1882 Wixhausen e.V.
am Freitag, 27.03.2020 um 20:00 Uhr
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Verlesen und Genehmigen des Protokolls der letzten Generalversammlung
- Berichte der Abteilungsleiter und der Jugendleiterin
- Bericht des 1. und 2. Vorsitzenden
- Bericht des Kassenwartes
- Bericht der Kassenprüfer
- Neuwahl von Kassenprüfern
- Bestätigung des Jugendvertreters
- Ehrungen
- Antrag auf Anpassung der Mitgliedsbeiträge und Abstimmung
- Beratung und Beschlussfassung zu vorliegenden Anträgen
- Verschiedenes
Rüdiger Dingeldey, 1. Vorsitzender
Einladung zur Generalversammlung 22.03.2019
Einladung der Mitglieder zur Generalversammlung der TSG 1882 Wixhausen e.V.
am Freitag, 22.03.2019 um 20:00 Uhr, im Kolleg des Bürgerhauses Bürgermeister Pohl, im Appensee, Wixhausen
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Verlesen und Genehmigen des Protokolls der letzten Generalversammlung
- Berichte der Abteilungsleiter und der Jugendleiterin
- Bericht des 1. und 2. Vorsitzenden
- Bericht des Kassenwartes
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung und Neuwahl des Vorstandes
- Neuwahl von Kassenprüfern
- Bestätigung des Jugendvertreters
- Ehrungen
- Anträge zur Änderung einzelner Paragraphen der Satzung
- § 6 Mitgliedschaft, Verlust – Schaffung von Kündigungsmöglichkeit zum 30.06.; Änderung des zweiten Satzes und Einfügung eines Satzes.
Der Austritt ist nur zum 30.06. oder zum 31.12. eines Jahres schriftlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Eine Rückzahlung von über diesen Zeitpunkt hinaus gezahlten Beiträgen ist ausgeschlossen.
- § 8 Beiträge – Schaffung der Möglichkeit von Spartenbeiträgen. Es wird ein zweiter und dritter Satz eingefügt:
Auf Beschluss eines Abteilungsvorstandes kann für diese Abteilung ein Spartenbeitrag beschlossen werden. Der Abteilungsvorstand unterrichtet hierzu den Hauptvorstand.
- § 13 Vorstand – Verlängerung der Wahlperiode auf zwei Jahre
Satz 2 soll heißen: Die Vorstandsmitglieder a)-f) werden von der Generalversammlung alle zwei Jahre gewählt
- Schaffungs eines neuen § 27 zum Thema Datenschutz, Persönlichkeitsrechte (ausführlich in Sitzungsvorlage)
- Schaffung eines neuen § 28 zum Gerichtstand Darmstadt für Streitigkeiten aus der Mitgliedschaft.
14. Beratung und Beschlussfassung zu vorliegenden Anträgen
15. Diskussionsbeiträge
Rüdiger Dingeldey, 1. Vorsitzender
Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis spätestens zum 15.03.2019 einzureichen und müssen vorliegen beim 1. Vorsitzenden, Rüdiger Dingeldey, postalisch an Robert-Stolz-Straße 15, 64291 Darmstadt oder über die Email-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet werden.
Sitzungsvorlage zur Generalversammlung
§ 6 Mitgliedschaft, Verlust Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der Austritt ist nur zum Ende eines Jahres schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat möglich. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Austrittserklärung beim Vorstand.
Über einen Ausschluss entscheidet der Hauptvorstand. |
§ 6 Mitgliedschaft, Verlust Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der Austritt ist nur zum 30.06. oder zum 31.12. eines Jahres schriftlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Eine Rückzahlung von über denn Kündigungszeitpunkt hinaus gezahlten Beiträgen ist ausgeschlossen. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der Austrittserklärung beim Vorstand. Über einen Ausschluss entscheidet der Hauptvorstand. |
§ 8 Beitrag Über Höhe und Fälligkeit der Beiträge beschließt die ordentliche Generalversammlung der Mitglieder. |
§ 8 Beitrag Über Höhe und Fälligkeit der Beiträge beschließt die ordentliche Generalversammlung der Mitglieder. Auf Beschluss eines Abteilungsvorstandes kann für diese Abteilung ein Spartenbeitrag erhoben werden. Der Abteilungsvorstand unterrichtet hierzu den Hauptvorstand. |
§ 13 Vorstand Der Verein wird von einem Hauptvorstand geleitet, der sich wie folgt zusammensetzt: a) 1. Vorsitzende/r b) 2. Vorsitzende/r c) Kassenwart/in d) stellv. Kassenwart/in e) Schriftführer/in f) 3 Beisitzer/innen g) die einzelnen Abteilungsleiter/innen h) der/die Jugendleiter/innen Die Vorstandsmitglieder a) – f) werden von der Generalversammlung gewählt. Die Abteilungsleiter/innen werden von den einzelnen Abteilungsversammlungen, der / die Jugendleiter/in von der Jugendversammlung. ….. |
§ 13 Vorstand – Der Verein wird von einem Hauptvorstand geleitet, der sich wie folgt zusammensetzt: a) 1. Vorsitzende/r b) 2. Vorsitzende/r c) Kassenwart/in d) stellv. Kassenwart/in e) Schriftführer/in f) 3 Beisitzer/innen g) die einzelnen Abteilungsleiter/innen h) der/die Jugendleiter/innen Die Vorstandsmitglieder a) – f) werden von der Generalversammlung alle zwei Jahre gewählt. Die Abteilungsleiter/innen werden von den einzelnen Abteilungsversammlungen, der / die Jugendleiter/in von der Jugendversammlung. …. |
neue Paragraphen
§ 27 Datenschutz, Persönlichkeitsrechte
(1) Mit der Aufnahme eines Mitglieds erhebt der Verein personenbezogene Daten (wie etwa Name, Anschrift, Alter, Telefonnummern, E-Mail- Adressen, Bankverbindung), die in ein Mitgliederverzeichnis übertragen werden; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein, wenn sie dem Verein diese Daten zur rechtmäßigen Verarbeitung zur Verfügung stellt.
Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die Daten werden auf Datenträgen der Mitgliederverwaltung des Vereins gespeichert. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur dann erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht. Nur Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder, deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, erhalten eine Mitgliederliste mit den benötigten Mitgliederdaten ausgehändigt.
(2) Besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die Ergebnisse von Wettbewerben sowie Feierlichkeiten können durch Aushang, auf der Webseite des Vereins bekannt gemacht und an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien übermittelt werden. Dabei können auch personenbezogene Mitgliederdaten oder Bilder veröffentlicht werden. In der Presse oder auf der Webseite des Vereins können zudem Ehrungen und Jubiläen mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung seiner Daten widersprechen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung und Übermittlung in diesem Bereich mit Ausnahme von Wettkampfergebnissen. Im Zusammenhang mit satzungsgemäßen Aufgaben und Veranstaltungen übermittelt der Verein diejenigen personenbezogenen Daten seiner Mitglieder an Verbände, Organisationen oder Wettkampfausrichter, die zwingend benötigt werden.
(3) Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung der in dieser Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, insbesondere zur Mitgliederverwaltung, Förderung des Sports, der Kultur und des Brauchtums und zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Regelungen gemäß Artikel 6 Abs. 1 b) und Art. 6 Abs. 1 f) EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies für die Zwecke der Mitgliedschaft oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist, Unabhängig von der Beendigung der Mitgliedschaft bleiben zum Zwecke der zeitgeschichtlichen Dokumentation im Vereinsarchiv die nachfolgenden Datenkategorien gespeichert: Vorname, Familienname, Zugehörigkeit zur Abteilung ,besondere Erfolge oder Ereignisse, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat.
§ 28 Gerichtstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Mitgliedschaft ist Darmstadt.